
Ohne den Einsatz eines Röntgenvollschutzgerätes lassen sich nicht zerlegbare Gegenstände oft schlechthin einfach nicht auf das Vorhandensein von Abhörgeräten prüfen. Eingesetzt wird in der Regel ein Röntgengerät der Marke Smith-Heimann.


Ohne den Einsatz eines Röntgenvollschutzgerätes lassen sich nicht zerlegbare Gegenstände oft schlechthin einfach nicht auf das Vorhandensein von Abhörgeräten prüfen. Eingesetzt wird in der Regel ein Röntgengerät der Marke Smith-Heimann.
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