Darf ich meinen Mann oder meine Frau abhören? Rechtslage in Österreich

Autor Jochen Meismann Geschäftsführer der A Plus Detective GmbH, seit über 40 Jahren als Detektiv tätig
Technische Prüfung V. Oberst Experte für Abhörschutz und ehemaliger Sachgebietsleiter Lauschabwehr eines deutschen Nachrichtendienstes

Vier typische Fälle im Schnellcheck

Unzulässige Überwachung Wanze in der Wohnung verstecken

Private Gespräche des Partners mit einem versteckten Abhör- oder Aufnahmegerät mitzuhören kann den Tatbestand des § 120 StGB erfüllen.

Rechtlich riskant WhatsApp oder Handy ausspionieren

Je nach technischer Vorgehensweise können unter anderem Vorschriften zum widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem und zum Telekommunikationsgeheimnis greifen.

Persönlichkeitsrecht Eigenes Gespräch heimlich aufnehmen

Auch die heimliche Aufnahme eines Gesprächs, an dem man selbst teilnimmt, kann das vom OGH anerkannte Recht des anderen am eigenen Wort verletzen.

OGH-Rechtsprechung GPS-Tracker, Kamera oder Recorder einsetzen

Der OGH hat die verdeckte technische Überwachung einer Ehegattin mit Voicerecorder, Kamera und Peilsender als Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich behandelt.

§ 120 StGB schützt nicht öffentliche Gespräche

§ 120 Abs. 1 StGB erfasst die Verwendung eines Tonaufnahme- oder Abhörgeräts, um Kenntnis von einer nicht öffentlichen Äußerung zu erlangen, die für den Täter oder einen anderen Unbefugten nicht bestimmt ist.

Das betrifft einen klassischen Lauschangriff sehr unmittelbar. Wer beispielsweise ein Mobiltelefon als versteckten Recorder in einem Raum zurücklässt, ein Mikrofon verbaut oder eine andere technische Vorrichtung nutzt, um Gespräche des Partners mit Dritten mitzuhören, kann sich nach dieser Bestimmung strafbar machen.

§ 120 Abs. 1 StGB sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Die Ehe ändert an diesem gesetzlichen Schutz vertraulicher Äußerungen nichts.

§ 120 Abs. 1 StGB

Heimliches Mithören fremder Gespräche

Die Vorschrift erfasst den Einsatz eines Tonaufnahme- oder Abhörgeräts zur Kenntnisnahme einer nicht öffentlichen Äußerung, die für den Täter nicht bestimmt ist.

§ 120 Abs. 2 StGB

Aufnahmen weitergeben oder veröffentlichen

Auch das Zugänglichmachen oder Veröffentlichen einer Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung kann ohne Einverständnis des Sprechenden strafbar sein.

Den aktuellen Gesetzestext finden Sie im offiziellen Rechtsinformationssystem des Bundes.

Darf ich heimlich WhatsApp, Nachrichten oder das Handy meines Partners kontrollieren?

Das Mobiltelefon des Ehepartners ist kein allgemein zugänglicher Informationsbereich. Wer Sicherheitsvorkehrungen überwindet, Überwachungssoftware installiert oder technische Vorrichtungen nutzt, um fremde Kommunikation mitzulesen, bewegt sich in einem Bereich mit mehreren möglichen Straftatbeständen.

§ 118a StGB

Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem

§ 118a StGB kann einschlägig sein, wenn jemand eine spezifische Sicherheitsvorkehrung überwindet, um auf ein Computersystem zuzugreifen und sich geschützte personenbezogene Daten zu verschaffen. Der Grundtatbestand sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

§ 119 StGB

Telekommunikationsgeheimnis

§ 119 StGB erfasst unter seinen Voraussetzungen den Einsatz einer technischen Vorrichtung, um Kenntnis vom Inhalt einer Telekommunikation oder einer über ein Computersystem übermittelten Nachricht zu erhalten, die für den Täter nicht bestimmt ist.

Welche Vorschrift im Einzelfall greift, hängt stark von der verwendeten Technik und dem konkreten Zugriff ab. Eine bekannte PIN, ein gemeinsam verwendeter Computer oder der Besitz eines Geräts begründen keine allgemeine Erlaubnis, sämtliche privaten Kommunikationsinhalte des Partners zu überwachen.

Was gilt, wenn ich selbst an dem Gespräch teilnehme?

Hier muss juristisch genauer unterschieden werden.

§ 120 Abs. 1 StGB setzt eine Äußerung voraus, die für den Täter nicht zur Kenntnisnahme bestimmt ist. Wer selbst Gesprächspartner ist, befindet sich deshalb in einer anderen strafrechtlichen Ausgangslage als jemand, der ein fremdes Gespräch heimlich mithört.

Eine heimliche Aufnahme kann trotzdem rechtswidrig sein. Der OGH leitet aus § 16 ABGB das sogenannte Recht am eigenen Wort ab. Danach kann eine heimliche Tonaufnahme auch außerhalb der Grenzen des § 120 StGB in Persönlichkeitsrechte eingreifen.

Das ist für die Praxis wichtig. Aus der Aussage „Ich war selbst beim Gespräch dabei“ folgt keine pauschale Erlaubnis, das Gespräch heimlich aufzuzeichnen. Auch eine spätere Weitergabe oder Veröffentlichung der Aufnahme ist rechtlich gesondert zu beurteilen.

Die Ehe schafft kein Überwachungsrecht

Misstrauen, ein laufendes Scheidungsverfahren oder der Verdacht auf eine außereheliche Beziehung geben einem Ehegatten keine allgemeine Befugnis zur verdeckten technischen Überwachung des anderen.

Gerade dazu existiert klare Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Die Gerichte haben technische Überwachung innerhalb und nach dem Ende einer häuslichen Lebensgemeinschaft bereits als massiven Eingriff in die Privatsphäre bewertet.

Auch der Wunsch, Beweise für einen vermuteten Ehebruch zu sammeln, rechtfertigt keine verdeckte Überwachung des höchstpersönlichen Lebensbereichs mit Recorder, Kamera oder Peilsender.
OGH 18.10.2017, 7 Ob 151/17g

Der OGH: Verstecktes Handy und Ausspionieren der Ehefrau

In einem vom Obersten Gerichtshof behandelten Fall überwachte ein Ehemann seine Frau während eines Scheidungsstreits. Unter anderem wurde ein Mobiltelefon in der Ehewohnung als verborgenes Aufnahmegerät verwendet. Auch Telefonkontakte beziehungsweise Kommunikationsinhalte der Frau wurden ausgespäht.

Der OGH wertete das Überwachen, Ausspionieren und die damit verbundene „Beweismittelbeschaffung“ als schwerwiegende Vertrauensbrüche und unerträgliche Eingriffe in die Privatsphäre der Ehegattin. Die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung und die Wegweisung aus der Ehewohnung wurden im konkreten Fall bejaht.

Damit macht die Entscheidung sehr deutlich: Ein Scheidungsverfahren erweitert die privaten Überwachungsbefugnisse eines Ehegatten nicht.

Auch GPS-Tracker, Kamera und Voicerecorder können massive Eingriffe darstellen

Eine weitere OGH-Entscheidung aus dem Jahr 2023 betrifft eine technisch besonders deutliche Konstellation. Ein Mann wollte einen vermeintlichen Ehebruch seiner getrennt lebenden Ehegattin dokumentieren. Dazu wurden ein Voicerecorder, eine Kamera und ein Peilsender eingesetzt.

Der OGH behandelte diese verdeckte, identifizierende technische Überwachung des höchstpersönlichen Lebensbereichs als Grundlage für eine einstweilige Verfügung. Das Gericht verwies dabei auch auf seine frühere Entscheidung aus dem Jahr 2017.

OGH 7 Ob 38/23y

Peilsender im Fahrzeug

Ein technischer Tracker wurde zur Überwachung der Bewegungen der Ehegattin eingesetzt.

OGH 7 Ob 38/23y

Recorder und Kamera

Auch Ton- und Bildaufzeichnung waren Teil der verdeckten technischen Überwachung zur Beweissuche im Scheidungsverfahren.

Neben dem Strafrecht schützt auch das Zivilrecht die Privatsphäre

Die rechtliche Bewertung endet deshalb nicht bei der Frage, ob ein konkreter Straftatbestand erfüllt ist. Das österreichische Zivilrecht schützt die Persönlichkeit und den privaten Lebensbereich ebenfalls.

§ 16 ABGB

Recht am eigenen Wort

Der OGH erkennt auf dieser Grundlage das Recht am eigenen Wort an. Heimliche Tonaufnahmen können dieses Persönlichkeitsrecht verletzen.

§ 1328a ABGB

Wahrung der Privatsphäre

Wer rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre eines Menschen eingreift oder Umstände aus dessen Privatsphäre offenbart oder verwertet, kann zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet sein.

Darf ich meinen Partner überwachen, um Beweise für eine Scheidung zu sammeln?

Ein vermuteter Ehebruch schafft keine freie Hand für heimliche technische Überwachungsmaßnahmen. Genau diese Konstellation war bereits Gegenstand österreichischer OGH-Verfahren.

Wer rechtlich verwertbare Informationen für ein Scheidungsverfahren benötigt, sollte die zulässigen Möglichkeiten vorab mit einem österreichischen Rechtsanwalt besprechen. Detektivische Maßnahmen müssen sich ebenfalls innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegen.

Für die technische Lauschabwehr gilt die umgekehrte Perspektive: Wir untersuchen, ob in den eigenen berechtigt genutzten Räumlichkeiten, am Fahrzeug oder an technischen Geräten Hinweise auf eine verdeckte Überwachung vorhanden sind.

Was tun, wenn Sie vermuten, dass Ihr Partner Sie abhört?

Bei einem konkreten Verdacht kommt es zunächst darauf an, mögliche technische Spuren zu erhalten. Eigenständiges Zerlegen verdächtiger Geräte oder ein vorschnelles Zurücksetzen des Mobiltelefons kann spätere Feststellungen erschweren.

Verdächtige Gegenstände dokumentieren Fotografieren Sie auffällige Geräte oder Veränderungen möglichst an ihrem ursprünglichen Ort.
Kontakt über ein vertrauenswürdiges Gerät aufnehmen Bei Verdacht auf ein kompromittiertes Mobiltelefon empfiehlt sich für sensible Absprachen ein anderes Gerät.
Wohnung oder Haus technisch prüfen lassen Eine TSCM-Untersuchung kann nach versteckter Audio-, Video- und weiterer Überwachungstechnik suchen.
Smartphone gesondert untersuchen Ein Verdacht auf Spyware oder unbefugte digitale Zugriffe erfordert eine eigene technische beziehungsweise forensische Prüfung.
Fahrzeug bei Ortungsverdacht untersuchen Ein Kfz kann auf nachträglich angebrachte GPS-, Mobilfunk- und Bluetooth-basierte Ortungstechnik geprüft werden.
Rechtliche Schritte prüfen Bei einem tatsächlichen Fund können Polizei und anwaltliche Vertretung das weitere Vorgehen zur Beweissicherung und rechtlichen Verfolgung abstimmen.

Welche technischen Untersuchungen bei einem Verdacht möglich sind

Lauschabwehr in Wohnung oder Haus

Räume und technische Umgebung werden systematisch auf Abhörgeräte, verdeckte Elektronik und weitere technische Auffälligkeiten geprüft.

Suche nach versteckten Kameras

Je nach Auftrag werden auch mögliche Videoübertragung, Kameratechnik und geeignete Einbauorte untersucht.

Fahrzeuguntersuchung

Bei Ortungsverdacht können GPS-Tracker, Mobilfunktechnik, BLE-Geräte und physisch versteckte Komponenten gesucht werden.

Mobiltelefon und Spyware

Digitale Angriffe auf Smartphones gehören zu einem eigenen Untersuchungsbereich und werden getrennt von der klassischen Raum-Lauschabwehr behandelt.

Mehr zur technischen Untersuchung eines Mobiltelefons finden Sie unter Handy abhören erkennen. Informationen zur Suche nach inaktiver Elektronik bietet unsere Seite zum Non-Linear-Junction-Detektor.

Erfahrungen unserer Kunden

Was sollte bei einem gefundenen Abhörgerät geschehen?

Ein tatsächlicher Fund besitzt möglicherweise Beweiswert. Position, Einbauart, Stromversorgung, Verkabelung und Zustand des Geräts können für die spätere technische und rechtliche Bewertung relevant sein.

Technische Seite

Fundort dokumentieren

Vor Veränderungen sollte die ursprüngliche Situation fotografisch und schriftlich festgehalten werden.

Rechtliche Seite

Beweissicherung abstimmen

Bei einem relevanten Fund können Polizei oder Rechtsanwalt festlegen, wie Gerät und weitere Spuren behandelt werden sollen.

Häufige Fragen

Darf ich meinen Ehepartner heimlich abhören?
Eine Ehe begründet kein Recht, private Gespräche des anderen heimlich mit technischen Geräten abzuhören. § 120 StGB schützt unter anderem nicht öffentliche Äußerungen, die für den Täter nicht bestimmt sind.
Welche Strafe droht für heimliches Abhören in Österreich?
§ 120 Abs. 1 StGB sieht für den dort geregelten Missbrauch eines Tonaufnahme- oder Abhörgeräts eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Je nach technischer Vorgehensweise können weitere Strafbestimmungen einschlägig sein.
Darf ich ein Gespräch heimlich aufnehmen, wenn ich selbst dabei bin?
Die strafrechtliche Ausgangslage unterscheidet sich vom heimlichen Mithören eines fremden Gesprächs. Eine heimliche Aufnahme kann trotzdem das vom OGH aus § 16 ABGB abgeleitete Recht am eigenen Wort verletzen. Auch die Weitergabe einer Aufnahme ist gesondert zu beurteilen.
Darf ich die WhatsApp-Nachrichten meines Partners lesen?
Unbefugte technische Zugriffe auf das Mobiltelefon oder die Kommunikation des Partners können verschiedene Straf- und Persönlichkeitsrechte berühren. Besonders relevant können je nach Vorgehensweise §§ 118a, 119 und 120 StGB sein.
Darf ich einen GPS-Tracker am Auto meines Partners anbringen?
Verdeckte technische Ortung kann tief in die Privatsphäre eingreifen. Der OGH hat 2023 einen Fall behandelt, in dem eine getrennt lebende Ehegattin mit Voicerecorder, Kamera und Peilsender überwacht wurde. Diese Überwachung rechtfertigte im konkreten Fall eine einstweilige Verfügung.
Rechtfertigt der Verdacht auf Ehebruch eine heimliche Überwachung?
Der OGH hat verdeckte technische Überwachung zur Gewinnung von Beweisen für einen vermuteten Ehebruch als Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich behandelt. Ein entsprechender Verdacht schafft keine allgemeine Berechtigung für Recorder, Kamera oder Peilsender.
Kann ein heimliches Aufnahmegerät zur Wegweisung aus der Ehewohnung führen?
In der OGH-Entscheidung 7 Ob 151/17g gehörten das Überwachen und Ausspionieren der Ehegattin sowie ein als Aufnahmegerät verwendetes verstecktes Mobiltelefon zu den Umständen, die eine einstweilige Verfügung und Wegweisung rechtfertigten.
Was kann ich tun, wenn ich selbst überwacht werde?
Je nach Verdacht können Wohnung oder Haus technisch auf Abhörgeräte untersucht, ein Fahrzeug auf Ortungstechnik geprüft und ein Mobiltelefon gesondert auf digitale Manipulationen untersucht werden. Bei einem Fund sollte die Beweissicherung mit Polizei oder anwaltlicher Vertretung abgestimmt werden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die straf- und zivilrechtliche Beurteilung hängt vom konkreten Sachverhalt, der verwendeten Technik und der Art der gewonnenen oder weitergegebenen Informationen ab.

Sie vermuten Abhörtechnik in Ihrer Wohnung, am Handy oder im Fahrzeug?

Schildern Sie uns kurz, welche Art von Überwachung Sie vermuten und welches Objekt geprüft werden soll. Wir können anschließend einschätzen, welche technische Untersuchung für Ihren Fall geeignet ist.

Rechtsquellen und OGH-Entscheidungen

Die rechtlichen Angaben dieses Beitrags stützen sich insbesondere auf folgende österreichische Rechtsquellen und Entscheidungen:

Rechtsstand: August 2026. Die rechtliche Bewertung eines konkreten Sachverhalts kann von den Einzelheiten des Falls und der eingesetzten Technik abhängen.

Vertrauliche Anfrage

Darf ich meinen eigenen Partner abhören?

Teilen Sie uns kurz mit, wo sich das Objekt befindet, welche Räume untersucht werden sollen und welche Beobachtungen zu Ihrem Verdacht geführt haben. Diese Angaben reichen für eine erste Einschätzung aus.

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