Darf ich meinen eigenen Mann oder meine Frau abhören?
Im er wieder kommt es in Beziehungen zu Zweifeln rund um die Treue. Manch einer kann dabei auf die Idee kommen, sich einfach Gewissheit dadurch zu verschaffen, den Partner abzuhören.
Aber: ist das überhaupt erlaubt? Nein, ist es nicht.
Es ist weder erlaubt, die Wohnung zu verwanzen noch das Handy des Partners mit einer Spysoftware auszustatten.
Der OGH (Oberste Gerichtshof) in Wien hat einem Mann in Form einer einstweiliger Verfügung aufgetragen, aus der gemeinschaftlichen Wohnung auszuziehen, da er heimlich den WhatsApp-Verkehr seiner Ehefrau kopiert hatte. Überdies hatte er mit einem Handy heimlich ihre Gespräche aufgezeichnet. Mehr dazu auf der Seite des OGH.
Wer sich illegal Zugang zum Mobiltelefon des Partners verschafft, macht sich möglicherweise strafbar.
Generell ist der Missbrauch von Tonaufnahme– oder Abhörgeräten verboten. Es gilt § 120 StGB. Die gesetzlichen Regeln dazu finden Sie auf der Seite Jusline.at. Es macht sich überdies strafbar, ungefragt die Unterhaltung anderer aufzeichnet.
Was tun, wenn der Partner mich abhört?
Die Untreue in der Ehe ist in Österreich zivilrechtlich nicht erlaubt. Tatsächlich kann man einen Ehestörer sogar zur Rechenschaft ziehen. Viele Informationen rund um das Thema eheliche Untreue finden sich auf dem Portal Untreue.at.
Wer den Verdacht hat, er könne von eigenem Ehepartner abgehört werden, dem helfen wir gerne dabei, Gewissheit zu bekommen. Einerseits ist es möglich, das Mobiltelefon auf Spysoftware oder andere Angriffe hin zu untersuchen. Andererseits besteht die Möglichkeit, die Wohnung oder das Haus auf Wanzen und Abhörgeräte untersuchen zu lassen.
Wer befürchtet, heimlich beobachtet zu werden, dem kann ein Detektiv helfen. Durch eine Gegenobservation lässt sich feststellen, ob tatsächlich jemand auf Schritt und Tritt folgt. Mehr Informationen liefert die Seite www.dedektive.at.
Rein rechtlich ist sogar das heimliche Orten des Partner mit einem GPS-Ortungssystem fragwürdig. Das gilt besonders dann, wenn ein Mikrophon in dem Gerät enthalten ist. Im Interview mit dem Standard sagt ARGE Daten-Obmann Hans Zeger, dass das heimliche Orten ebenfalls nicht statthaft sei. Es droht im Ernstfall bis zu einem Jahr Gefängnis.
Mehr zur Verwendung von Tondokumenten, die ohne die ausdrückliche Einwilligung von Betroffenen erstellt wurden, liefert die Webseite der ARGE Daten.
Wer Zweifel hat, ob sein Auto mit einem GPS Tracker überwacht wird, dem können wir helfen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir erklären Ihnen, wie eine solche Untersuchung abläuft. Dabei spüren wir jegliche Form von Sendern, GPS-Trackern, Peilsendern und ähnliche Geräte auf, die heimlich an Ihrem Auto angebracht wurden oder darin versteckt sind.
Werden Sie abgehört?
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